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Soziale Gruppenarbeit

EINLEITUNG

Soziale Gruppenarbeit ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe. Sie ist vor allem für ältere Kinder und Jugendliche geeignet, die Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten zeigen, welche durch soziales Lernen in der Gruppe kompensiert werden können.

Durch Gespräche und soziales Lernen in der Gruppe sollen diese lernen

  • Schwierigkeiten zu überwinden,
  • Selbstbewusstsein aufzubauen und
  • andere Meinungen zu achten.

In der Regel finden die Gruppentreffen mehrmals wöchentlich statt und dauern ein bis zwei Stunden.

ZUSTAENDIG

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

: Die Städte Konstanz, Rastatt, Villingen-Schwenningen und Weinheim nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

ABLAUF

Wenden Sie sich an das Jugendamt und schildern Sie die Probleme mit Ihrem Kind. Das Jugendamt wird Ihren Fall beurteilen und entscheiden, ob die soziale Gruppenarbeit für Ihr Kind eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Antragstellung und berät Sie gegebenenfalls auch über andere Hilfemöglichkeiten.

Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan (VB), in dem der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festgelegt wird.

In regelmäßigen Gesprächen wird der Fortschritt der Hilfe überprüft.

KOSTEN

Die Kosten der sozialen Gruppenarbeit trägt das Jugendamt.

RECHTSGRUNDLAGE

§ 29 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (Soziale Gruppenarbeit)